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Donnerstag, 4. November 2021
Herr Huxol schreibt und belügt mich weiter
kasparhauser, 00:50h
https://www.dropbox.com/s/hhjp40oe4cnzolx/LHKBB_2021-10-26_.pdf?dl=0
Schreiben 11.2.2021:
Wer Verstand hat, erkennt, daß die Regelung für Überlange Gerichtsverfahren
nur für die Hauptsache gilt, nicht aber für Eilverfahren. Daher gibt es beim
Eilverfahren sehr wohl eine Regelungslücke, die geschlossen werden muß.
In Anlehnung an die Regelung im Hauptsacheverfahren und der Anforderung des
Bundesverfassungsgerichts, daß im Eilverfahren die Folgen zu berücksichtigen sind
und ggf. sogar eine Überzahlung in Kauf genommen werden muß, um die
Menschenrechte zu wahren, (wogegen SG und LSG bewußt verstoßen), ist es
doch wohl nur fair, einen Monat für solch eine Abwägung den Gerichten zuzugestehen.
Danach müssen aber Nachteilsausgleiche von 100 Euro je Tag geleistet werden, damit
die Richter den Druck haben, zeitnah zu entscheiden. Es ist ständige Rechtssprechung
des BVerfGs, daß Leistungen im Voraus zu bezahlen sind, um Verletzungen der
Menschenrechte zu vermeiden.
Daß Sie keine Strafverfolgungsbehörde sind, ist mir klar. Allerdings sind insbesondere
Beamte und Senatoren gehalten, Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Daß Herr Huxol nicht befähigt ist, meine Schreiben an Sie auch nur sinnvoll zu beantworten,
bitte ich Sie, ihn diese schwere Last zu nehmen. Es gibt hoffentlich fähigere und mit
dem Rechtsstaat vertrautere Personen in Ihrem Senat, die diese Aufgabe übernehmen
können.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Schreiben 11.2.2021:
Wer Verstand hat, erkennt, daß die Regelung für Überlange Gerichtsverfahren
nur für die Hauptsache gilt, nicht aber für Eilverfahren. Daher gibt es beim
Eilverfahren sehr wohl eine Regelungslücke, die geschlossen werden muß.
In Anlehnung an die Regelung im Hauptsacheverfahren und der Anforderung des
Bundesverfassungsgerichts, daß im Eilverfahren die Folgen zu berücksichtigen sind
und ggf. sogar eine Überzahlung in Kauf genommen werden muß, um die
Menschenrechte zu wahren, (wogegen SG und LSG bewußt verstoßen), ist es
doch wohl nur fair, einen Monat für solch eine Abwägung den Gerichten zuzugestehen.
Danach müssen aber Nachteilsausgleiche von 100 Euro je Tag geleistet werden, damit
die Richter den Druck haben, zeitnah zu entscheiden. Es ist ständige Rechtssprechung
des BVerfGs, daß Leistungen im Voraus zu bezahlen sind, um Verletzungen der
Menschenrechte zu vermeiden.
Daß Sie keine Strafverfolgungsbehörde sind, ist mir klar. Allerdings sind insbesondere
Beamte und Senatoren gehalten, Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Daß Herr Huxol nicht befähigt ist, meine Schreiben an Sie auch nur sinnvoll zu beantworten,
bitte ich Sie, ihn diese schwere Last zu nehmen. Es gibt hoffentlich fähigere und mit
dem Rechtsstaat vertrautere Personen in Ihrem Senat, die diese Aufgabe übernehmen
können.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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