Freitag, 8. Oktober 2021
Grüne wollen eine andere Republik
https://www.dropbox.com/s/j3exjwgbjm9n5by/2021-09-29_senat-justiz-verbr.sch.-anti.diskr.pdf?dl=0


Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt, Meine Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

ich muß erneut Dienstaufsichtsbeschwerde, aber auch Fachaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Huxol stellen,

alleine schon weil er mir dies verbietet. Damit schon scheint klar, daß er keinen Rechtsstaat will und mir

mein Petitionsrecht, Art. 17 GG, nehmen will. Materiallien sind hier: https://rechtsstaat33.blogger.de/

Herr Huxol schreibt im Auftrag, bitte bestätigen mir, daß Sie, Herr Dr. Behrendt, den Auftrag geben und

nennen Sie mir den Auftrag. Ist dies wirklich die Verhöhnung von Krüppeln und Armen? Siehe meine

Mail vom 16.4.2021, auf das ich immer noch keine Antwort bekommen habe.

Herrn Präsident Helbig werfe ich vor, daß er im Gegensatz zu seinen Verpflichtungen meine

Dienstaufsichtsbeschwerden, Fachaufsichtsbeschwerden, Rechtsaufsichtsbeschwerden,

Antrag auf Disziplinarmaßnahmen und ggf. strafrechtliche Verfolgung nicht beantwortet und

offenkundig auch nicht ausführt.

Andererseits haben Herr Helbig und Frau Schudoma zugestimmt, daß eine angemessene Frist im

Eilverfahren maximal ein Monat ist, da die Richter die Rechtslage ja nur summarisch prüfen müssen.

Danach fällt ein Nachteilsausgleich von 100 Euro je Tag und betroffener Person an, siehe dazu schon

mein Schreiben vom 3.11.2020. Die Eilanträge aus 2019, 2020 und auch viele aus 2021 werden einfach

nicht bearbeitet, was darauf schließen läßt, daß man das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstören will.

Ich bitte um Verbreitung und Veröffentlichung.


Vieles von dem, was Herr Huxol nicht verstehen will, hatte ich ja schon geschrieben. Die

Lernfähigkeit geht also offenbar gegen Null:
kasparhauser, 21:26h
Meine heutige Nachfrage:
Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,

als Dienstherr sind Sie für die Vorgänge in Ihrem Haus zuständig.

So auch für das Verhalten von Herrn Huxol und dessen Vorgesetzte,

die sich seinem Strafantrag gegen mich angeschlossen hatte.

Als Dienstherr sind Sie aber auch verpflichtet, meine

Dienstaufsichtsbeschwerde zu beantworten und teilen mir

bitte bei der Gelegenheit mit, ob Sie diese zu einer

Verbesserung in Ihrem Hause nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken



Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,

ich lege Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Huxol ein, der mich,

der ich Bürger und Souverän bin, täuscht und belügt.

Selbstverständlich gibt es eine Dienstaufsicht über Richter

und Gerichtspräsidenten, wenn diese sich nicht an Gesetze halten:

https://at.wikimannia.org/Dienstaufsichtsbeschwerde_gegen_Richter

Und natürlich gibt es keine Gewaltenteilung, wie er behauptet, denn

er sagte selber, daß Sie die Richter sorgfältig auswählen (Schreiben vom

25, November 2020.)

Sofern er in dem Schreiben behauptet, daß der Gesetzgeber einen

Rechtsfrieden wolle und die Verfahren beendet sind, wenn keine

Rechtsmittel gegeben sind, zeigt er, daß er unsere Rechtsstaatliche

Ordnung nicht verstanden hat, also nicht rechtsstaatsfähig ist.

Der Rechtsweg hat solange offen zu sein, Art. 19 IV GG, bis Gesetz

und Recht, Art. 20 III umgesetzt wurden. Unrecht des Staates darf

in einem Rechtsstaat niemals zu Recht werden.

Sehen Sie dazu auch diese internationalen Abkommen, die für

Deutschland verpflichtend sind, aber immer noch nicht umgesetzt

wurden: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und kämpfe seit dem

gegen Ämter und Gerichte um mein Recht, welches mir immer wieder

durch hier als kriminell empfundene Richter genommen wird:

https://rechtsstaat28.blogger.de/

Schreiben 11.2.2021:

Wer Verstand hat, erkennt, daß die Regelung für Überlange Gerichtsverfahren

nur für die Hauptsache gilt, nicht aber für Eilverfahren. Daher gibt es beim

Eilverfahren sehr wohl eine Regelungslücke, die geschlossen werden muß.

In Anlehnung an die Regelung im Hauptsacheverfahren und der Anforderung des

Bundesverfassungsgerichts, daß im Eilverfahren die Folgen zu berücksichtigen sind

und ggf. sogar eine Überzahlung in Kauf genommen werden muß, um die

Menschenrechte zu wahren, (wogegen SG und LSG bewußt verstoßen), ist es

doch wohl nur fair, einen Monat für solch eine Abwägung den Gerichten zuzugestehen.

Danach müssen aber Nachteilsausgleiche von 100 Euro je Tag geleistet werden, damit

die Richter den Druck haben, zeitnah zu entscheiden. Es ist ständige Rechtssprechung

des BVerfGs, daß Leistungen im Voraus zu bezahlen sind, um Verletzungen der

Menschenrechte zu vermeiden.

Daß Sie keine Strafverfolgungsbehörde sind, ist mir klar. Allerdings sind insbesondere

Beamte und Senatoren gehalten, Straftaten zur Anzeige zu bringen.

Daß Herr Huxol nicht befähigt ist, meine Schreiben an Sie auch nur sinnvoll zu beantworten,

bitte ich Sie, ihn diese schwere Last zu nehmen. Es gibt hoffentlich fähigere und mit

dem Rechtsstaat vertrautere Personen in Ihrem Senat, die diese Aufgabe übernehmen

können.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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